Auszug aus dem Jahresbericht „Aktivitäten der BLU im Jahre 2012/13“ (Stand: 05.03.2013)
Engagement der BLU im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Lippedeiches
Als Folge des Kohleabbaus und der sich daraus ergebenden Bergabsenkung ist die Eindeichung der Lippe notwendig geworden. Die aus Bergematerial erstellten Deiche sind dem heute als Bemessung zugrunde liegenden Hochwasser HQ250 nicht mehr gewachsen und deshalb müssen die Deiche erneuert werden.
Es würde an dieser Stelle zu weit führen, den ganzen Sachverhalt erläutern zu wollen.
Die BLU akzeptiert die Notwendigkeit des Deichneubaus. Das gesamte Bauvorhaben wird sich ab Baubeginn über einen Zeitraum von 7 bis 8 Jahren hinziehen.
Die BLU hat es sich zur Aufgabe gemacht, im Vorfeld darauf hinzuwirken, dass sich die mit den Bauarbeiten und dem Materialtransport einhergehenden Störungen und Beeinträchtigungen von Bewohnern, Natur und Umwelt in erträglichen Grenzen halten.
Aktivitäten der BLU im Zusammenhang mit dem Deichneubau:
14.12.2010 Teilnahme am 1. Erörterungstermin zum Deichneubau im Rathaus Haltern / Tag 1.
15.12.2010 Teilnahme am 1. Erörterungstermin zum Deichneubau im Rathaus Haltern / Tag 2.
03.07 2012 Teilnahme am 2. Erörterungstermin zum Deichneubau im Rathaus Haltern.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass bei einem Kollaps des Deiches der gesamte Ortsteil Mersch - bis hin zur Dorfmitte - geflutet würde und dass dabei in der Mersch etliche Häuser bis zum Dachfirst unter Wasser stehen würden!
Die BLU legt Wert darauf, hier noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich die BLU in den vorgenannten Erörterungsterminen mit der Bezirksregierung Münster aktiv in die Planungen eingebracht hat.
Die von der BLU vorgeschlagene Wegführung für den Materialtransport ist vollinhaltlich in das Verfahren aufgenommen worden.
Ebenso wurden die Vorschläge der BLU bezüglich des Transports der Baumassen auf dem Schiffsweg, des Umschlags der Baumassen vom Hafen auf die Baufelder mittels Förderbändern, der Einhaltung der Arbeitszeiten, der Maßnahmen zur Begrenzung der Lärm- und Staubbelästigungen u.a. berücksichtigt.